Grundsätzlich geeignet für die Beschichtung von Flächenheizungen sind Putze mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit. Hierzu zählen Lehmputze, Kalkputze und Kalkzementputze. Leichtputze sind ungeeignet.
Dabei gilt: Jeder Verputz ist nach Herstellerangaben auszuführen. Die Vorlauftemperaturen des Heizwassers dürfen nach DIN EN 1264-4 folgende Temperaturen nicht überschreiten: Gips- oder Kalkputz max. 50°C, Lehmputz max. 50°C, Kalkzementputz max. 70°C.